Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen zwei Grabarten: Erd- und Feuergrabstätten.
Außerdem unterscheidet man in Wahl- und Reihengräber. Bei den Wahlgräbern gibt es sowohl bei den Erdgrabstätten als auch bei den Urnengrabstätten vielfältige Möglichkeiten. Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden.
Wir stellen Ihnen unsere Grabarten hier vor. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.